Verhaltensregeln: Bad Wimpfen

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Richtiges Verhalten im Brandfall

Das Wohl unserer Stadt und unserer Mitbewohner hat oberste Priorität für uns. Viele Unglücke entstehen aus Unwissenheit und könnten eigentlich vermieden werden.
Daher wollen wir diese Seite nutzen, um das Sicherheitsbewusstein der Bevölkerung zu stärken und nützliche Informationen und Ratschläge an Sie weiter zu geben.

Es gilt im Brand- oder Unglücksfall immer die Reihenfolge

  • Retten
  • Alarmieren
  • Löschen

Und vor allem: Ruhig bleiben.

Gefährdete Personen sollten uverzüglich in Sicherheit gebracht werden. Fenster und Türen sollten geschlossen werden. Sollte wegen Rauch und Feuer ein gefahrloser Weg ins Freie nicht mehr möglich sein, sollte die Person im Zimmer bleiben und sich am Fenster bemerkbar machen. Die Feuerwehr erteilt nach ihrem Eintreffen Anweisungen zum weiteren Vorgehen.

Die Brandbekämpfung sollte erst nach der Rettung gefährdeter Menschen und der Alarmierung der Feuerwehr aufgenommen werden. Beim Löschen sollte kein Risiko eingegangen werden. Es sollte ausschließlich Wasser oder ein Feuerlöscher verwendet werden, bei Kleinbränden kann man das Feuer schon oft mit einer Decke ersticken. Fett- und Ölbrände dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden!

Notruf 112

Ein Notruf kann über folgende Telefonnummern kostenfrei abgesetzt werden:

  • Polizei 110
  • Feuerwehr und Rettungsdienst 112

Die 112 ist die einheitliche europäische Notrufnummer, die kostenfrei überall in der EU genutzt werden kann. Um die Euronotrufnummer noch bekannter zu machen wurde der 11. Februar als Tag des Euronotrufs ins Leben gerufen.

Was müssen Sie dem Disponenten am anderen Ende alles sagen? Was ist für die Rettungskräfte wichtig um sinnvoll und effektiv helfen zu können?

  • Wer ruft an?
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie viel Verletzte?
  • Warten auf Fragen!

Das Warten auf Fragen ist sehr wichtig, damit der Disponent noch nach Einzelheiten fragen kann, um Missverständnisse oder Unklarheiten zu beseitigen.

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind nützliche kleine Helfer, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sehr gut geeignet sind. Hier gibt es verschiedene Typen und Bauformen, die von Hersteller zu Hersteller verschieden sind. Generell werden Feuerlöscher in vier Grundtypen eingeteilt: Pulverlöscher, Schaumlöscher, Kohlendioxidlöscher und Wasserlöscher.
Da ein Feuerlöscher schon nach ca. 12 Sekunden leer ist, ist ein sinnvoller und gezielter Einsatz sehr wichtig. Daher unsere Tipps für einen effektiven Einsatz:

  • Löscher entsichern
  • Spritzpistole festhalten (Rückstoß)
  • in kurzen Stößen das Feuer bekämpfen (nicht bei Flüssigkeitsbränden)
  • Feuerwehr rufen
  • auf Rückzündung achten
Typ/BrandklasseABCDF
Pulverlöscher ABCXXX--
Pulverlöscher BC-XX--
Pulverlöscher D---X-
SchaumlöscherXX---
WasserlöscherX----
CO² LöscherXXX--
FettbrandlöscherXX--X

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen, Bestandsbauten und Neubauten. Dabei ist mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen, vorgeschrieben.

Die gesetzliche Pflicht legt den erforderlichen Mindestschutz fest. Ein optimaler Schutz wird erst bei der Überwachung jedes Raumes erreicht. In Küchen sind Rauchmelder nur eingeschränkt einsetzbar und in Bädern kann auf eine Installation verzichtet werden, weil der häufig auftretenden Wasser- oder Bratendampf in die Messkammer der Rauchmelder eindringt und zu Fehlalarmen führt. Im Normalfall ist ein Rauchmelder je Raum ausreichend, wenn dieser nicht mehr als 60 m² Fläche hat. Bei größeren oder sehr "verwinkelten" Räumen und Fluren können mehrere Rauchmelder erforderlich sein.

Geeignete Rauchmelder haben ein VDS-Prüfzeichen, das die VdS Anerkennung und damit die Übereinstimmung mit den gültigen Normen und Qualitätsstandards nachweist. Eine bestimmte technische Lösung wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Der Schutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern ist ausreichend und bietet sich in bestehenden Wohnungen an. Bei Neu- oder Umbauten gibt es auch die Möglichkeit, Rauchmelder mit 230 Volt-Netzversorgung zu verwenden und/oder durch ein Kabel miteinander zu vernetzen.
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/der Wohnung. Für die Wartung, d.h. Batteriewechsel und regelmäßige Tests des Rauchmelders ist der Bewohner/Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.

Gesetzlich festgehalten ist die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Blaulicht und Martinshorn

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Oftmals entscheiden nur wenige Minuten über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden.
Aus diesem Grund muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch - spätestens jedoch innerhalb von 10 Minuten - an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Dies bedeutet: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Die Feuerwehr Bad Wimpfen - Tag und Nacht einsatzbereit - dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

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